Reifenfreigabe & Luftdruckempfehlung
Reifen- und Felgenumrüstungen sind häufig eintragungspflichtig Wer von der serienmäßigen Rad-/Reifenkombination abweicht, muss diese technische Veränderung abnehmen und eintragen lassen. Nur so bleiben Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erhalten. Prüforganisationen wie z.B. TÜV, GTÜ, KÜS oder Dekra ermöglichen für fast jedes Fahrzeug abweichende Reifen-/Felgenkombinationen. Nach einer erfolgreichen Abnahme tragen dann die Zulassungsstellen entsprechende Änderungen in die Fahrzeugpapiere ein. Mit einer DUNLOP Reifenfreigabe bestätigen wir, dass die angefragten Reifen unter den von uns freigegebenen Bedingungen (Luftdruck, Achslast, Höchstgeschwindigkeit, Sturzwinkel, Felgendimensionen) sicher betrieben werden können. Eine Aussage über die Eignung oder Zulässigkeit der jeweiligen Rad-/Reifenkombination in Bezug auf elektronische Regelsysteme wie z.B. ABS, ASR, ESP, EBD oder über die Tauglichkeit für Fahrzeuge mit Allradantrieb oder Allradlenkung können wir nicht machen. Zudem können wir weder die Radfreigängigkeit, die Auswirkungen auf die Fahreigenschaften noch die Notwendigkeit einer Tachoangleichung beurteilen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die gewünschte Reifen-/Felgenkombination hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und der technischen Eignung durch den Fahrzeughersteller, eine technische Prüforganisation (z. B. TÜV, GTÜ, KÜS oder DEKRA), einen Tuningfachbetrieb oder einen Fahrzeugsachverständigen überprüfen und bestätigen zu lassen. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus, und senden es danach mit „Absenden“ an den Technischen Service der Dunlop Tyre Europe GmbH. Alle für die Anfrage erforderlichen Fahrzeugdaten finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in den COC-/EWG-Dokumenten des Fahrzeugs.